Personen, die in der Schweiz erwerbstätig sind, müssen von ihrem Lohn Beiträge an die AHV, IV und EO entrichten. Die Beitragspflicht endet, wenn das ordentliche Rentenalter erreicht ist und die Erwerbstätigkeit aufgegeben wird. Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren und für Frauen bei 64 Jahren.

Wenn Sie mehr über die AHV erfahren möchten, lesen Sie das Merkblatt oder wenden Sie sich an Ihre Pro Senectute Regional- und Beratungsstelle (Beratungen der Pro Senectute sind kostenlos) oder an die Ausgleichskasse Ihrer Gemeinde